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   BAG, 24.06.1981 - 7 AZR 197/79   

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https://dejure.org/1981,23322
BAG, 24.06.1981 - 7 AZR 197/79 (https://dejure.org/1981,23322)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1981 - 7 AZR 197/79 (https://dejure.org/1981,23322)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - 7 AZR 197/79 (https://dejure.org/1981,23322)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Auszug aus BAG, 24.06.1981 - 7 AZR 197/79
    Die Revision nimmt im Ausgangspunkt zu Recht an, daß eine TarifVertragsVor schrift, nach der Arbeitsverhältnisse schriftlich vereinbart werden müssen, einer gesetzlichen Formvorschrift i. S. der §§ 123 Satz 1 und 126 Abs. 1 BGB gleichstehen kann (BAG vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT) und daß deshalb regelmäßig durch Auslegung der Tarifnorm zu er mitteln ist, ob sie ein konstitutives oder lediglich deklaratorisches Sehrift former fordernis aufstellt, d. h. ob die Rechtsfolge seiner Nichtbeachtung in der Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts besteht oder nicht (BAG vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT).
  • BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 149/71

    Nebenabreden - Schriftliche Vereinbarung - Schriftform - Nörvenicherlasse -

    Auszug aus BAG, 24.06.1981 - 7 AZR 197/79
    Die Revision nimmt im Ausgangspunkt zu Recht an, daß eine TarifVertragsVor schrift, nach der Arbeitsverhältnisse schriftlich vereinbart werden müssen, einer gesetzlichen Formvorschrift i. S. der §§ 123 Satz 1 und 126 Abs. 1 BGB gleichstehen kann (BAG vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT) und daß deshalb regelmäßig durch Auslegung der Tarifnorm zu er mitteln ist, ob sie ein konstitutives oder lediglich deklaratorisches Sehrift former fordernis aufstellt, d. h. ob die Rechtsfolge seiner Nichtbeachtung in der Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts besteht oder nicht (BAG vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT).
  • LAG Berlin, 17.04.1978 - 9 Sa 130/77
    Auszug aus BAG, 24.06.1981 - 7 AZR 197/79
    Es kann dahingestellt bleiben, ob sich nicht bereits aus der Bestimmung des Abs. 1, die den Abschluß des schriftlichen Arbeitsvertrages erst drei Tage nach Arbeitsaufnahme verlangt, mit hinreichender Deutlichkeit ergibt, daß die Tarifvertragsparteien nur eine deklaratorische Schriftform gewollt haben (so das angefochtene Urteil; Corts in Anm. zu AP Nr. 1 ?u § 4 TVG Formvorschriften; Birk in Anm. II zu EzA Nr. 3 zu § 397 BGB; a.A. LAG Berlin vom 17. April 1978 - 9 Sa 130/77 - AP Nr. 1 zu § 4 TVG Formvorschriften = EzA Nr. 3 zu § 397 BGB).
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